Antragsstellung BAFA-Beratungsförderung


Antragsstellung BAFA-Beratungsförderung

Wie beantragen Sie die BAFA-Beratungsförderung?

Der Antragsprozess erfolgt online und dauert nur 20 Minuten. Jungunternehmen müssen im Vorfeld ein Gespräch mit einer Leitstelle des BAFA führen. Hier erfahren Sie, wie der Prozess vonstatten geht.


Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm trägt den Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die vorherigen Beratungsprogramme der KfW ("Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch") sowie des BAFA zusammen.


Sofern Ihr Unternehmen zu den sogenannten Bestandsunternehmen gehört, entfallen die Schritte 1 - 3. Bestandsunternehmen sind älter als zwei Jahre. Ist Ihr Unternehmen noch keine zwei Jahre alt, zählt es zu den Jungunternehmen.


So beantragen Sie die BAFA-Beratungsförderung:


  • Schritt 1: Einen Regionalpartner der Leitstellen des BAFA auswählen
    Gehen Sie auf das 
    Portal des BAFA: und scrollen Sie nach unten zu "Informationen zum Thema". Dort klicken Sie auf den Reiter "Zum Thema". Dort finden Sie 6 Links zu Leitstellen – die Links beginnen mit dem Namen "Liste Regionalpartner der Leitstelle ...". Auch wenn Ihnen die Wahl der Leitstelle freigestellt ist, so ist es dennoch sinnvoll, eine Leitstelle zu wählen, die zu Ihrer Branche bzw. Art des Gewerbes passt. So sind aufgrund der Spezialisierung für Unternehmen aus der Gastronomie / Hotellerie die Interhoga und für Handwerksunternehmen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfehlenswert. Das größte Netzwerk an Regionalpartnern stellt die DIHK GmbH mit ihren zahlreichen IHK-Niederlassungen.


  • Schritt 2: Informationsgespräch mit dem Regionalpartner der Leitstelle vereinbaren
    Kontaktieren Sie die von Ihnen gewählte Leitstelle und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Informationsgespräch. Dieses Gespräch ist für Jungunternehmen obligatorisch und soll die Möglichkeiten und den Ablauf einer Beratung aufzeigen.


  • Schritt 3: Informationsgespräch mit dem Regionalpartner der Leitstelle durchführen
    Mit Vollendung des Informationsgesprächs erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass dieses durchgeführt worden ist, welche Sie im späteren Antrags- und Abrechnungsverlauf noch benötigen werden.



  • Schritt 5: Antrag ausfüllen
    Aktivieren Sie als Unternehmensart "Jungunternehmen" bzw. "Bestandsunternehmen" sofern Ihr Unternehmen älter als zwei Jahre ist.

    Aktivieren Sie nun die Beratungsart "Allgemeine Beratung".

    Machen Sie nun Angaben zu Ihrem Unternehmen und geben Sie die Daten zum Geschäftsführer / Inhaber des Unternehmens ein.

    Wählen Sie nun eine Leitstelle für die Vorprüfung des Online-Antrags aus. Die Auswahl der Leitstelle kann unabhängig von Ihrer Branche erfolgen und hat keinen Einfluss auf die Beratungsförderung. Aufgrund der Spezialisierung ist für Dienstleister im Bereich Sicherheitsdienstleistungen die DIHK - Service GmbH empfehlenswert.

    Geben Sie nun die
    BAFA-ID für die Sicherheitsfabrik ein. Diese lautet "204501". Anschließend tragen Sie als durchführenden Berater "Christopher Jörg" ein. Die Wirtschaftszweigklassifikation ist für Sicherheitsdienste die "N80".

    Im Feld "Regionaler Ansprechpartner" geben Sie bitte die Institution an, bei der Sie das Informationsgespräch durchgeführt haben. Geben Sie unbedingt auch das Datum des Gesprächs an. Wichtig: Hier darf nicht die Sicherheitsfabrik eingetragen werden. Regionale Ansprechpartner sind z.B. IHKs, Handwerkskammern oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften.

    Im folgenden Schritt werden Unternehmensdaten abgefragt. Zunächst müssen Sie die Wirtschaftszweigklassifikation eintragen. Diese besteht aus 4 Ziffern. Auf der 
    Homepage des BAFA finden Sie eine Liste mit den übergeordneten Klassifikationen.

    Suchen Sie nun zunächst in Tabelle 1 (Seite 2) den Abschnitt heraus, der zu Ihrem Gewerbe passt. In der nachfolgenden Tabelle 2 (ab Seite 3) gehen Sie nun zu dem vorher gewählten Abschnitt und entnehmen Sie zu dem passenden Wirtschaftszweig die dazugehörige zweistellige Nummer. Diese Nummer tragen Sie nun in den Online-Antrag in das Feld der Wirtschaftsklassifikation ein. Hier ist eine Feldautomatik hinterlegt, die weitere Vorschläge zu detaillierten Wirtschaftszweigen enthält. Wählen Sie hier Ihren Zweig durch Klicken aus.

    Anschließend müssen Sie Angaben zur Größe des Unternehmens machen. Liegen Ihnen die Daten noch nicht vor, können Sie auch nach Treu und Glauben schätzen.

    Im vorletzten und letzten Schritt des Online-Antrags haben Sie einige Erklärungen abzugeben. Aktivieren Sie dazu die einzelnen Checkboxen und betätigen Sie den Weiter-Button.


  • Schritt 6: Antrag überprüfen und absenden
    Nun können Sie Ihre Eintragungen noch einmal überprüfen, und falls erforderlich, korrigieren. Sind alle Eingaben korrekt, betätigen Sie den Absenden-Button. Ihr Antrag wird dann an die ausgewählte Leitstelle übermittelt.


  • Schritt 7: Informationsschreiben des BAFA abwarten
    In den nächsten Tagen werden Sie vom BAFA mit einem Schreiben darüber informiert, ob Sie die Voraussetzungen für eine Beratungsförderung erfüllen ("Erlaubnis zum Beratungsbeginn"). Erst nach Erhalt des Schreibens darf der Beratungsvertrag geschlossen werden und die Beratung beginnen. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.


  • Schritt 8: Beratungsvertrag schließen und mit der Beratung beginnen
    Nachdem die Formalitäten erledigt sind, kann die Beratung nun starten.


Wenn Sie bei der Beantragung Hilfe benötigen oder im Vorfeld der Beantragung noch Fragen haben, helfe ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich weiter.

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